Barrierefreiheitsstärkungsgesetz · in Kraft seit 28. Juni 2025

Ihre Website braucht eine Barrierefreiheitserklärung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Nach §14 BFSG dürfen betroffene Dienstleistungen nur angeboten werden, wenn die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt und eine Barrierefreiheitserklärung erstellt und in barrierefreier Form öffentlich zugänglich gemacht wurde. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das auch für private Anbieter.

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Pflichtangaben

Was die Barrierefreiheitserklärung (Anlage 3 zum BFSG) enthalten muss

Die Erklärung beschreibt, wie Ihr Dienst die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Nach Anlage 3 Nr. 1 gehören dazu insbesondere:

Zusätzlich erwartet die Praxis klare Angaben zu: erreichtem Konformitätsgrad (in der Regel EN 301 549 / WCAG 2.x AA), bekannten Barrieren und dem Zeitplan zu ihrer Beseitigung, dem Datum der letzten Überprüfung und einer Möglichkeit, Barrieren zu melden.

Aktualität

Mindestens einmal im Jahr aktualisieren

Eine Erklärung veraltet. Sie sollte mindestens jährlich und zusätzlich nach wesentlichen Änderungen an Website oder Dienst überprüft und aktualisiert werden. Ein veraltetes Prüfdatum ist ein formaler Mangel - unabhängig davon, wie barrierefrei die Seite tatsächlich ist. Die Erklärung muss in einer zugänglichen, am besten maschinenlesbaren Form (HTML, kein gescanntes PDF) von der Startseite und idealerweise jeder Seite aus erreichbar sein.

Risiko

Was bei Verstoß droht

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF). Nach §37 BFSG kann das Anbieten einer nicht-konformen Dienstleistung mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden; Verstöße gegen Informations- und Dokumentationspflichten mit bis zu 10.000 Euro. Die Behörde kann die Herstellung der Konformität verlangen und bei dauerhaftem Verstoß das Angebot untersagen.

Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die konkreten Pflichten für Ihren Dienst mit einer qualifizierten Stelle.

Mit Fakten starten

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